Als gemeinnütziges Unternehmen sind wir berechtigt, für Geldspenden steuerliche Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Hinweis: Bei Banküberweisungen bis 300 EUR wird vom Finanzamt der Überweisungsbeleg als Spendennachweis anerkannt.
Wenn sie eine separate Spendenquittung möchten, schreiben sie entweder die komplette Adresse in die Überweisung oder schicken sie uns eine separate mail an
wir@rosalinas.de
Die Spendenbescheinigung versenden wir zeitnah auf dem Postweg.